Sachverständigenbüro Girg

Unabhängig - Gewissenhaft - Weisungsfrei - Unparteiisch - Natürliche Person
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Warum einen Sachverständigen beauftragen?

In der Geschäftswelt kann es immer wieder zu Situationen kommen, die die beteiligten Personen und Unternehmen unterschiedlich betrachten und bewerten. Hier ist die Hinzuziehung eines unbeteiligten und objektiven Dritten für die involvierten Vertragsparteien von Vorteil. Ein Sachverständiger analysiert und beurteilt die entstandene Situation bzw. Konfrontation unparteiisch, gewissenhaft und unabhängig. 


Klienten:


Als Klienten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen im Fachbereich "Sicherheitsdienstleistungen" kommen in Frage:


  • Personen, die ein Sicherheitsunternehmen beauftragt haben,
  • Unternehmen, die ein Sicherheitsunternehmen beauftragt haben,
  • Unternehmen, die über eine interne Sicherheitsabteilung verfügen,
  • Versicherungen,
  • Krankenhäuser,
  • Banken,
  • Rechtsanwälte,
  • Gerichte,
  • Sicherheitsuntenehmen,
  • Privatdetekteien,
  • Schulungsanbieter und Sicherheitsfachschulen,
  • Regierungen (Kantone, etc.),
  • Behörden.

Fachbereich "Sicherheitsdienstleistungen"

Schwerpunkte
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